Keine Schleichwerbung bei Direktübertragung
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen die Fernsehübertragung der «Davidoff Swiss Indoors» abgewiesen. Die Präsenz der Marke sei weder Schleichwerbung noch verletze sie den rundfunkrechtlichen Jugendschutz, heisst es im Entscheid.
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