Jusletter

Quo vadis Strafmediation?

Bericht zuhanden der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich über die Praxis der Strafmediation nach zwei Jahren seit deren gesetzlicher Verankerung

  • Autor/Autorin: Veio Zanolini
  • Rechtsgebiete: Strafrecht, Strafprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Veio Zanolini, Quo vadis Strafmediation?, in: Jusletter 23. November 2009
Die Wiedergutmachung des Schadens zwischen Menschen, die mit der Straftat in einen Grenzbereich menschlicher Erfahrung geraten sind, stellt nur dann eine reale Option dar, wenn die Kommunikation zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer vernünftig gestaltet wird. Das ist meist nur mit fachlicher Unterstützung möglich. Die Anzahl von Straffällen, die im Rahmen einer Mediation behandelt werden, ist im Kanton Zürich auch nach deren Institutionalisierung im Jugend- und Erwachsenenstrafrecht sehr gering. Die Praxis wird aufgrund empirischer Daten auch im Hinblick auf die Schweizerische Strafprozessordnung kritisch reflektiert.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Datenerhebung und -auswertung
  • III. Die Ergebnisse
  • A. Über die Stellungnahmen der Ober- und der Jugendstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich
  • B. Tätigkeitsbilanz der Abteilung Strafmediation für den Zeitraum 2006–2008 im Vergleich mit anderen Indikatoren und Datenquellen
  • 1. Falleingänge
  • 2. Deliktskategorien
  • 3. Verfahrensdauer
  • 4. Verfahrenskosten
  • 5. Erfolgsquote
  • 6. Die bestehenden Indikatoren
  • C. Das Mediationsverfahren
  • 1. Voraussetzungen der Strafmediation und deren Prüfung
  • 2. Einheitliche Auslegung und Anwendung der Richtlinien betreffend Strafmediation bei häuslicher Gewalt
  • 3. Statistik und Information
  • IV. Diskussion
  • V. Literatur

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