Ein aktuelles Urteil aus Lausanne im Spannungsfeld zwischen Konkurs, Scheidung und Grundbuch
Gegenstand des vorliegenden Beitrages bildet das aktuelle Urteil des Bundesgerichts Nr. 5A_346/2009 vom 12. August 2009. Gemäss dem rechtskräftigen Scheidungsurteil soll ein sich im Alleineigentum befindliches Grundstück sowie ein Gesamteigentumsanteil an einem Grundstück des Ehemannes ins Alleineigentum der Ehefrau übertragen werden. Zur Vornahme der grundbuchlichen Eigentumsübertragung wurde das Scheidungsurteil beim zuständigen Grundbuchamt angemeldet. Das Gesuch wurde vom Grundbuchverwalter jedoch abgewiesen, da über das Vermögen des Ehemannes bereits einige Wochen vor der Fällung des Scheidungsurteils der Konkurs eröffnet und die Verfügungsbeschränkung im Grundbuch angemerkt wurde. Das Bundesgericht äussert sich zu den Fragen im Spannungsfeld zwischen Konkurs, Scheidung und Grundbuch.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Vorbemerkungen
- 2. Sachverhalt
- 3. Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern
- 4. Verwaltungsgericht des Kantons Bern
- 5. Bundesgericht
- 6. Bemerkungen
- 7. Der Ausweis zum Eigentumserwerb sowie die Prüfungspflicht des Grundbuchverwalters
- a. Grundlagen
- b. Insbesondere der Ausweis beim Eigentumserwerb durch Urteil
- c. Zur Prüfungspflicht des Verfügungsrechts und des Rechtsgrundes
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