Die Verfügbarkeit von Entlastungszeugen im ruandischen Völkermordprozess
Implikationen für die Auslieferung eines mutmasslichen Génocidaires
Vor kurzem wies das Bundesamt für Justiz das Gesuch um Auslieferung eines mutmasslichen Génocidaires ab, der in Ruanda wegen Völkermords vor Gericht gestellt werden sollte. Als Begründung wurde u.a. angeführt, dass die Menschenrechtslage in Ruanda dem entgegenstehe. Eine aktuelle menschenrechtliche Problematik ist die generelle Schwierigkeit für Angeklagte im ruandischen Völkermordprozess, aussagewillige Entlastungszeugen zu finden. Dieser Beitrag beleuchtet diesen Aspekt der Waffengleichheit und analysiert, inwiefern die Schweiz ihn bei einer Auslieferung zu beachten hat.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- I. Die Verfügbarkeit von Entlastungszeugen im ruandischen Völkermordprozess
- 1. Der Auftakt: Die Überweisungsentscheide des ICTR und die Folgen
- 2. Die Problemlage
- 3. Bisherige Lösungsansätze
- 3.1. Zeugenschutz
- 3.1.1. Vorgesehene Massnahmen
- 3.1.2. Diskussion
- 3.2. Zeugen im Ausland
- 3.2.1. Vorgesehene Massnahmen
- 3.2.2. Diskussion
- II. Die Rechtslage
- 1. Die Konstellation der Auslieferung
- 1.1. Unter der EMRK
- 1.2. Unter dem IPBPR
- 2. Das Recht, Zeugen unter denselben Bedingungen anzurufen
- III. Fazit
- Schluss
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