Jusletter

Die weiteren Quellen des islamischen Rechts

  • Autor/Autorin: Omar Abo Youssef
  • Rechtsgebiete: Rechtsvergleichung
  • Zitiervorschlag: Omar Abo Youssef, Die weiteren Quellen des islamischen Rechts, in: Jusletter 21. September 2009
Neben den primären (Qurʾān und Sunnah) und sekundären Quellen (Ijmāʿ und Qiyās) gibt es im islamischen Recht diesen nachgehende weitere Quellen, welche zur Beantwortung von Rechtsfragen herangezogen werden können. Auch wenn sie mehr Rechtsetzungs- und Rechtsanwendungshilfen als Quellen darstellen, kommt ihnen im juristischen Alltag im Rahmen der Lösung neuer Rechtsprobleme eine wichtige Rolle zu. Mit ihnen sollen mittels Orientierung an den Zielen des islamischen Rechtssystems (Wohlergehen der Menschen, Gleichheit und Gerechtigkeit) die korrekten islamisch-rechtlichen Bestimmungen aus den offenbarten Quellen destilliert werden.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Istiḥsān
  • 1. Begriff und Arten
  • 2. Argumente dafür
  • 3. Argumente dagegen
  • III. Al-Maṣlaḥah al-Mursalah
  • 1. Begriff
  • 2. Voraussetzungen für die Gültigkeit als Quelle
  • 3. Argumente dafür
  • 4. Argumente dagegen
  • IV. ʿUrf
  • 1. Begriff
  • 2. Voraussetzungen für die Gültigkeit als Quelle
  • 3. Anerkennung als Quelle
  • V. Istiṣḥāb
  • 1. Begriff
  • 2. Anerkennung als Quelle und Anwendungsfälle
  • VI. Shar‘ man qablanā
  • VII. Qawl aṣ-Ṣaḥābī
  • 1. Begriff
  • 2. Argumente dafür
  • 3. Argumente dagegen
  • VIII. Sadd al-Dharāʾiʿ
  • 1. Begriff
  • 2. Anerkennung als Quelle
  • IX. Fazit

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