Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Prof. Dr. Astrid Epiney und Patrizia Zbinden befassen sich mit der Frage der Tragweite des Freizügigkeitsabkommens (FZA) zwischen der Schweiz und der EU im Bereich der Arbeitnehmerentsendung und deren Vereinbarkeit mit gewissen Vorgaben und Praktiken in der Schweiz. Die Autorinnen gehen dabei insb. auch auf die allgemeinen Auslegungsgrundsätze ein und orientieren über den in der Schweiz im Falle einer möglichen Verletzung des FZA eröffneten Rechtsweg.
 
Die schweizerische Familienstiftung hat stark an Attraktivität eingebüsst. Dr. Andrea Opel zeigt auf, was die – zivil- und steuerrechtlichen – Gründe dafür sind und unterbreitet konstruktive Verbesserungsvorschläge de lege lata sowie de lege ferenda. Der vorliegende Beitrag basiert auf einem Referat, welches die Autorin im Rahmen der von der Juristischen Fakultät der Universität Basel regelmässig veranstalteten Tagung «Recht Aktuell» hielt.
 
Der Begriff «Autonomer Nachvollzug» geht davon aus, dass die Schweiz selber entscheidet, welche EU-Normen sie übernehmen will und welche nicht. Kritiker monieren, die bilateralen Abkommen und die wirtschaftliche Abhängigkeit von der EU würden die Schweiz schlicht zur einseitigen Anpassung der Schweizer Rechtsordnung an jene der EU zwingen. Emilie Kohler hat die Gesetzesvorlagen des Bundes im Hinblick auf den Einfluss des EU-Rechts in der letzten Legislaturperiode (2004 – 2007) analysiert und präsentiert ihre Resultate.
 
Im Urteil 4A_428/2008 vom 31. März 2009 hat sich das Bundesgericht erstmals mit der Frage des Einflusses der Konkurseröffnung auf ein internationales Schiedsverfahren beschäftigt. In casu hat es ein Schiedsurteil bestätigt, mit dem das Schiedsverfahren gegenüber einer polnischen Gesellschaft beendet wurde, über die nach Einleitung des Schiedsverfahrens der Konkurs eröffnet war. Dies mit der Begründung, gemäss polnischem Konkurs- und Restrukturierungsgesetzes habe die Konkurseröffnung die Beendigung sämtlicher hängigen Schiedsverfahren zur Folge. Nachdem RA Georg Nägeli das Urteil bereits im Push-Service Entscheide kurz besprochen hat, analysiert er es nun eingehender auch für Jusletter.
 
Art. 120 Abs. 2 ZGB schreibt: «Geschiedene Ehegatten haben zueinander kein gesetzliches Erbrecht und können aus Verfügungen von Todes wegen, die sie vor der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens errichtet haben, keine Ansprüche erheben.» Diese Regelung wird in letzter Zeit vermehrt kritisiert, weil das Ehegattenerbrecht gemäss Wortlaut erst mit der rechtskräftigen Scheidung untergehe und vorher – also v.a. zwischen Scheidungsentschluss und Scheidung – eine Enterbung rechtlich schwierig ist. Prof. Dr. Roland Fankhauser befasst sich mit dem Bedeutungswandel des Art. 120 Abs. 2 ZGB.
 
Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre und einen guten Start in die Woche.
 
 
Nils Güggi
Verlagsleiter Weblaw AG