Jusletter

Keine Verwechslungsgefahr zwischen «Jumpman» und «Jump»

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Markenrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Keine Verwechslungsgefahr zwischen «Jumpman» und «Jump», in: Jusletter 24. August 2009
BVGer – Der Sportartikelhersteller Nike kann für die Bezeichnung «Jumpman» Markenschutz beanspruchen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde einer türkischen Firma abgewiesen, die erfolglos eine Verwechslungsgefahr mit ihrer Marke «Jump» geltend gemacht hatte. (Urteil B-5440/2008)

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