Keine Verwechslungsgefahr zwischen «Jumpman» und «Jump»
BVGer – Der Sportartikelhersteller Nike kann für die Bezeichnung «Jumpman» Markenschutz beanspruchen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde einer türkischen Firma abgewiesen, die erfolglos eine Verwechslungsgefahr mit ihrer Marke «Jump» geltend gemacht hatte. (Urteil B-5440/2008)
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