Bundesverwaltungsgericht bestätigt Vorgaben des Datenschützers
BVGer – Betreiber von Freizeitanlagen dürfen die für eine Zutrittskontrolle verwendeten biometrischen Daten ihrer Gäste nicht zentral speichern. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage des Eidgenössischen Datenschützers Hanspeter Thür gutgeheissen. (Urteil A-3908/2008)
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