Jusletter

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Vorgaben des Datenschützers

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Datenschutz
  • Zitiervorschlag: Jurius, Bundesverwaltungsgericht bestätigt Vorgaben des Datenschützers, in: Jusletter 17. August 2009
BVGer – Betreiber von Freizeitanlagen dürfen die für eine Zutrittskontrolle verwendeten biometrischen Daten ihrer Gäste nicht zentral speichern. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage des Eidgenössischen Datenschützers Hanspeter Thür gutgeheissen. (Urteil A-3908/2008)

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