Mindesttagessatz bleibt bei 10 Franken
BGer – Das Bundesgericht hält am Mindesttagessatz von 10 Franken fest – egal wie minim das Einkommen des Bestraften ist. Es bekräftigt damit einen Entscheid vom 18. Juni 2009, wonach ein Tagessatz unter 10 Franken nur noch symbolischen Charakter habe. (Urteil 6B_760/2008)
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