Die primären und sekundären Quellen des islamischen Rechts
Die vorliegende Darstellung der primären und sekundären Quellen des islamischen Rechts bietet eine Einführung in das in unseren Breitengraden weitgehend unbekannte Rechtsgebiet. Neben Qurʾān und Sunnah gehören zu den Rechtsquellen auch Ijmāʿ und Qiyās. Die letzteren beiden gründen auf der Anstrengung (Ijtihād), auf sich neu stellende Fragen gestützt auf die ersteren angemessene Antworten zu finden. In diesem Sinne stellt das islamische Recht einen lebendigen Rechtskörper dar, der sich stetig fortentwickelt.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- 1. Begriff des islamischen Rechts
- 2. Begriff der Sharīʿah
- 3. Begriff des Fiqh und der Uṣūl al-Fiqh
- II. Die primären Quellen – Waḥy
- 1. Qurʾān
- a. Begriff
- b. Unveränderlichkeit des Qurʾān
- c. Rechtliche Bestimmungen im Qurʾān
- 2. Sunnah
- a. Begriff
- b. Sammlung der Sunnah
- c. Kategorisierung der Aḥādīth
- d. Qurʾānische Verpflichtung, Sunnah zu befolgen
- III. Die sekundären Quellen – Ijtihād
- 1. Einführung
- a. Begriff des Ijtihād
- b. Bedeutung des Ijtihād
- c. Ijtihād als Chance
- 2. Ijmāʿ
- a. Begriff
- b. Berechtigung als Quelle
- c. Ijmāʿ in der Rechtswirklichkeit
- d. Ijmāʿ heute
- 3. Qiyās
- a. Begriff
- b. Berechtigung als Quelle
- aa. Argumente dafür
- bb. Argumente dagegen
- c. Die vier Elemente des Qiyās
- IV. Fazit
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