Der Untersuchungsbeauftragte der FINMA
Der Untersuchungsbeauftragte ist das am häufigsten eingesetzte Aufsichtsinstrument der FINMA. Er dient der FINMA zur Erledigung ihrer Überwachungs- und Vollstreckungsaufgaben. Ziel seines Einsatzes ist prinzipiell die Berichterstattung und Kontrolle sowie insb. die Wahrung der Gläubiger- bzw. Anlegerinteressen. Durch seine Mithilfe verschafft sich die FINMA direkt vor Ort einen Eindruck über die Geschäftstätigkeit eines Finanzintermediärs. Wo nötig, ergreift sie weitergehende Massnahmen und betraut Untersuchungsbeauftragte mit deren Umsetzung.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Bedeutung für den Finanzplatz Schweiz
- III. Insbesondere Einsatz bei illegalen Finanzintermediären
- IV. Untersuchungsbeauftragte als vorsorgliche Massnahme
- V. Hauptaufgaben
- 1. Quellen der Aufgaben
- 2. Feststellen des Sachverhalts
- 3. Umsetzung von durch die FINMA angeordneten Massnahmen
- 4. Handeln an Stelle der Organe
- 5. Berichterstattung
- 6. Zwangsmittel unter Mithilfe der FINMA
- VI. Ausführen des Auftrags
- 1. Vorbereitung des Mandats
- 2. Ausrücken
- 3. Die Zeit danach
- VII. Schlussbemerkungen
- Literaturverzeichnis
- Anhang
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