Jusletter

Refoulement-Verbote und effektiver Rechtsschutz bei Dublin Entscheidungen

Ein Kommentar zur Anwendungspraxis des neuen Art. 107a AsylG

  • Autor/Autorin: Mathias Hermann
  • Rechtsgebiete: Menschenrechte, Ausländer- und Asylrecht, Europarecht
  • Zitiervorschlag: Mathias Hermann, Refoulement-Verbote und effektiver Rechtsschutz bei Dublin Entscheidungen, in: Jusletter 25. Mai 2009
Seit Dezember 2008 ist die Dublin Verordnung der Europäischen Union auch für die Schweiz anzuwenden. Nach dieser Verordnung ist ein Staat berechtigt, den nach dieser Verordnung als verantwortlich bezeichneten Staat um Aufnahme von Asylantragstellern zu ersuchen. Hat ein anderer Staat gegenüber der Schweiz einem Ersuchen um Aufnahme eines Asylantragstellers zugestimmt, wird die betreffende Person in den verantwortlichen Staat transferiert. Hierzu ergeht ein Nichteintretens- und Wegweisungsentscheid, wobei Art. 107a AsylG bestimmt, dass eine Beschwerde gegen den Nichteintretensentscheid grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung hat. In der schweizerischen Praxis ist festzustellen, dass die von einem Nichteintretensentscheid betroffenen Personen regelmässig keine effektive Beschwerdemöglichkeit haben, denn unmittelbar nach der Eröffnung dieser Entscheidung soll die Wegweisung aus der Schweiz vollzogen werden. Hierdurch besteht im Einzelfall die Gefahr der Verletzung von refoulement-Verboten des internationalen Rechts. Jedenfalls wird aber das Gebot des effektiven Rechtsschutzes verletzt.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einführung in die Problematik
  • II. Schweizerische Praxis
  • III. Verstoss gegen refoulement-Verbote des internationalen Rechts
  • IV. Verstoss gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes
  • V. Zusammenfassung

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