WBK-S: Verfassungsgrundlage für Kinder- und Jugendförderungsgesetz
Die Bundesverfassung soll ergänzt werden, damit der Bund Vorschriften zur Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie zu deren Schutz erlassen kann. Weiter sollen auf gesetzlicher Basis bestehende Lücken im Bereich der sozialen Sicherheit für atypische Arbeitnehmende geschlossen werden.
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