Jusletter

Die Angst des Grundbuchverwalters vor dem Eintrag

  • Autor/Autorin: Roland Pfäffli
  • Rechtsgebiete: Besitz. Grundbuch
  • Zitiervorschlag: Roland Pfäffli, Die Angst des Grundbuchverwalters vor dem Eintrag, in: Jusletter 26. Januar 2009
In diesem Beitrag geht es primär um die Aufgaben des Grundbuchverwalters, insbesondere um seine Prüfungspflicht, d.h. ob ein Geschäft im Grundbuch eingetragen werden kann oder nicht. Konkret drückt sich dies aus durch ein «Ja» bzw. ein «Nein» des Grundbuchverwalters zur beantragten Grundbuchanmeldung. Dass diese Frage oft nicht einfach zu beantworten ist, zeigen die nachfolgenden Ausführungen. Wichtig dabei ist, dass sich der Registerführer stets vor Augen hält, dass das Grundbuch (wie auch das Handelsregister) kein «Verweigerungsregister», sondern ein «Eintragsregister» ist.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Das Grundbuch
  • 2. Der Grundbuchverwalter
  • 3. Die Aufgaben des Grundbuchverwalters
  • a. Rechtsgrundlage
  • b. Die Hauptaufgabe des Grundbuchverwalters
  • c. Die Nebenaufgaben des Grundbuchverwalters
  • 4. Die Prüfungspflicht des Grundbuchverwalters
  • a. Fundamentalsatz der Grundbuchführung
  • b. Prüfung der örtlichen Zuständigkeit
  • c. Prüfung der Eintragungsfähigkeit des angemeldeten Geschäfts
  • d. Prüfung des Verfügungsrechts und des Rechtsgrundes
  • aa. Rechtsgrundlage
  • bb. Prüfung des Verfügungsrechts
  • cc. Prüfung des Rechtsgrundes
  • e. Prüfung der steuerrechtlichen Voraussetzungen
  • 5. Die Verantwortung des Grundbuchverwalters
  • 6. Zur Angst des Grundbuchverwalters
  • a. Grundsätze
  • b. Verständliche Zurückhaltung
  • 7. Exkurs: Zur Angst des Handelsregisterführers vor dem Eintrag
  • 8. Ausblick

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