Tötungsdelikt von 2003 in Freiburg war nicht Mord
Bundesgericht weist Beschwerde des Staatsanwalts ab
BGer – Ein Brasilianer, der 2003 in Freiburg eine Frau umgebracht hat, ist zu Recht wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt worden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft abgewiesen, die einen Schuldspruch wegen Mord gefordert hatte (Urteil 6B_740/2008).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare