Wer Rechtsvortritt missachtet, ist selber schuld
BGer – Ein Luzerner Autolenker ist strafrechtlich nicht verantwortlich für die Verletzungen einer Velofahrerin, die ihm den Vortritt abgeschnitten hat. Das Bundesgericht bekräftigt, dass beim Rechtsvortritt in der Regel ein rascher Blick nach links genügt (Urteil 6B_783/2008).
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