Nationalrat heisst Patentgerichtsgesetz und Patentanwaltsgesetz gut
Über Patentstreitigkeiten entscheidet künftig ein nationales Fachgericht. Nach dem Ständerat hat am 18. Dezember 2008 auch der Nationalrat das Patentgerichtsgesetz und das Patentanwaltsgesetz gutgeheissen. Künftig darf sich nur noch Patentanwalt oder Patentanwältin nennen, wer entsprechend ausgebildet ist.
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