SVP-Überläuferin Keller bleibt im St. Galler Kantonsrat
Bundesgericht sieht keine Verletzung des Wählerwillens
BGer - Die kurz nach ihrer Wahl von der CVP in die SVP übergelaufene Barbara Keller-Inhelder darf im St. Galler Kantonsrat bleiben. Laut Bundesgericht ist ihre Fahnenflucht zwar moralisch fragwürdig, verletzt aber nicht den Wählerwillen (Verfahren 1C_291/2008).
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