Jusletter

SVP-Überläuferin Keller bleibt im St. Galler Kantonsrat

Bundesgericht sieht keine Verletzung des Wählerwillens

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Politische Rechte
  • Zitiervorschlag: Jurius, SVP-Überläuferin Keller bleibt im St. Galler Kantonsrat, in: Jusletter 5. Januar 2009
BGer - Die kurz nach ihrer Wahl von der CVP in die SVP übergelaufene Barbara Keller-Inhelder darf im St. Galler Kantonsrat bleiben. Laut Bundesgericht ist ihre Fahnenflucht zwar moralisch fragwürdig, verletzt aber nicht den Wählerwillen (Verfahren 1C_291/2008).

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