Mindestumwandlungssatz sinkt auf 6,4 Prozent
Der Mindestumwandlungssatz für die Berechnung der Renten der beruflichen Vorsorge sinkt bis 2015 auf 6,4 Prozent. Der Ständerat ist am 11. Dezember 2008 im zweiten Anlauf dem Nationalrat gefolgt und hat die Vorlage mit 26 zu 0 Stimmen gutgeheissen.
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