Jusletter

Bundesgericht weist Beschwerde von SPO-Präsidentin ab

Bedingte Geldstrafe und 2000 Franken Busse für Margrit Kessler

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen die Rechtspflege
  • Zitiervorschlag: Jurius, Bundesgericht weist Beschwerde von SPO-Präsidentin ab, in: Jusletter 15. Dezember 2008
BGer – Margrit Kessler, die Präsidentin von SPO Patientenschutz, muss wegen einer Falschaussage im «Fall Lange» 2000 Franken Busse zahlen: Das Bundesgericht weist ihre Beschwerde gegen ein Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen ab (Urteil 6B_700/2008).

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