Versuchte Nötigung durch wütenden Investor
Bundesgericht bestätigt Zürcher Urteil
BGer – Ein wütender Anleger ist für seine unbedachte Aktion am Zürcher Firmensitz einer Investmentbank zu Recht wegen versuchter Nötigung verurteilt worden. Das Bundesgericht hat das Urteil des Zürcher Obergerichts bestätigt (Urteil 6B_795/2008).
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