Schlittelunfall von 2006 ob Gimmelwald BE
Bundesgericht weist Beschwerde von gelähmter Slowenin ab
BGer – Der schwere Schlittelunfall einer Slowenin ob Gimmelwald BE hat für den Pistenchef und den verantwortlichen Wegmeister definitiv keine strafrechtlichen Folgen. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Berner Obergerichts bestätigt (Urteil 6B_659/2008).
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