Mehr Kontrolle im Verbandsbeschwerderecht und einfachere UVP
Die Verordnungen zum Verbandsbeschwerderecht und zur Umweltverträglichkeitsprüfung werden an die neuen Regelungen im Umweltschutzgesetz angepasst. Der Bundesrat hat am 19. September 2008 die entsprechenden Verordnungsänderungen verabschiedet.
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