Berufliche Vorsorge: Anpassung der Anlagebestimmungen
Die Anlagevorschriften für Pensionskassen, Freizügigkeitseinrichtungen und Säule 3a-Stiftungen werden angepasst. Die vom Bundesrat beschlossene Revision bezweckt einerseits eine stärkere Betonung des Vorsichtsprinzips und ein entsprechendes eigenverantwortliches Handeln. Andererseits wird das bestehende System der Anlagelimiten vereinfacht und der Anlagekatalog erweitert. Die beschlossenen Verordnungsänderungen treten am 1. Januar 2009 in Kraft.
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