Happy End für Genfer Konkubinatsfamilie
Bundesgericht beugt sich Strassburg
BGer – Das Bundesgericht zieht einen Schlussstrich unter die bizarre Adoptionsgeschichte eines Genfer Paars. Die Lausanner Richter haben nach der Ermahnung aus Strassburg in einem zweiten Anlauf bestätigt, dass eine Frau auch nach der Adoption ihres Kindes durch den Konkubinatspartner Mutter bleibt.
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