Vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen und straflose Selbstanzeige
Ab Anfang 2010 können Erben bei Offenlegung einer Steuerhinterziehung des Erblassers von einer tieferen Nachsteuer und einem tieferen Verzugszins profitieren: Nachsteuer und Verzugszins sind nur noch für die letzten drei statt zehn Steuerjahre vor dem Tod des Erblassers geschuldet. Neu kann auch bei Offenlegung eigener Steuerhinterziehungen (Selbstanzeige) einmalig auf die Erhebung der Busse verzichtet werden, so dass nur die Nachsteuer und der Verzugszins entrichtet werden müssen.
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