Arbeitslosenkasse zu nachsichtig mit Arbeitslosem
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Haftung
BVGer – Die Arbeitslosenkasse der Unia hat gegenüber einem entlassenen Angestellten zu viel Nachsicht walten lassen. Laut Bundesverwaltungsgericht haftet die Gewerkschaft Unia deshalb für 5700 Franken zuviel ausbezahltes Arbeitslosengeld.
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