Durchsetzungshaft gegen renitente Ausländer
Bundesgericht stärkt dem Bundesamt für Migration den Rücken
BGer – Die Durchsetzungshaft gegen einen Ausländer muss nicht aufgehoben werden, wenn dieser die Mitwirkung bei der Klärung seiner Identität auch künftig kategorisch verweigern will. Das Bundesgericht hat dem Bundesamt für Migration den Rücken gestärkt.
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