Schweiz wird Europaratskonvention gegen Menschenhandel unterzeichnen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Juli 2008 die Unterzeichnung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel beschlossen. Die Konvention zielt auf die Bekämpfung aller Formen von Menschenhandel auf inner- und zwischenstaatlicher Ebene. Sie setzt rechtliche Standards im Strafrecht, in der Opferhilfe, im Ausländerrecht sowie im prozessualen und ausserprozessualen Zeugenschutz. Mit der Umsetzung der Konvention soll auch die Prävention gestärkt und somit die Nachfrage eingedämmt werden.
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