Thurgauer Steuertarife für Alleinstehende und Verheiratete
Bundesgericht weist Beschwerde von Witwe ab
BGer – Laut Bundesgericht ist nicht zu beanstanden, dass Alleinstehende mit wenig Einkommen im Kanton Thurgau dreimal mehr Steuern zahlen als gleich viel verdienende Ehepaare. Gemäss dem Urteil ist ein Direktvergleich nur der Steuerlast wenig aussagekräftig.
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