Rundschreiben der EBK zu Marktverhaltensregeln im Effektenhandel
Das Rundschreiben legt Aufsichtsregeln zum Marktverhalten fest, gibt Anweisungen zur Vermeidung von Marktmissbrauch und definiert zulässige Effektengeschäfte, sogenannte «Accepted Market Practices». Die Regeln stützen sich auf die Anforderungen aus der Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit; sie normieren Aufsichtsrecht, spezifisch Marktaufsichtsrecht. Das neue EBK-RS 08/01 tritt am 1. Mai 2008 in Kraft.
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