Lebensstandard mit eigenem Verdienst gesichert
Bundesgericht verwehrt Ex-Gattin Unterhalt
BGer – Geschiedene Männer müssen der Ex-Gattin keinen Unterhalt zahlen, wenn sich diese den früheren Lebensstandard mit ihrem eigenen Einkommen finanzieren kann. Das Bundesgericht hat einem Mann aus dem Kanton Aargau Recht gegeben.
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