Jusletter

Lebensstandard mit eigenem Verdienst gesichert

Bundesgericht verwehrt Ex-Gattin Unterhalt

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Lebensstandard mit eigenem Verdienst gesichert, in: Jusletter 25. Februar 2008
BGer – Geschiedene Männer müssen der Ex-Gattin keinen Unterhalt zahlen, wenn sich diese den früheren Lebensstandard mit ihrem eigenen Einkommen finanzieren kann. Das Bundesgericht hat einem Mann aus dem Kanton Aargau Recht gegeben.

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