Kein Schutz für Arzneimittel-Kompendium
Bundesgericht weist Beschwerde von Documed ab
BGer – Die im Arzneimittel-Kompendium enthaltenen Fachinformationen zu Medikamenten dürfen von anderen Anbietern frei kopiert und ins Internet gestellt werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Kompendium-Herausgeberin Documed AG abgewiesen.
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