Jusletter

Schutz vor Missbrauch auch für Wohngenossenschafter

Bundesgericht bestätigt Genfer Urteil

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Miet- und Pachtrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Schutz vor Missbrauch auch für Wohngenossenschafter, in: Jusletter 25. Februar 2008
BGer – Auch Mitglieder von Wohngenossenschaften können den Mietzins gestützt auf die gesetzlichen Missbrauchsbestimmungen anfechten. Laut Bundesgericht müssen sie sich nicht damit begnügen, eine Senkung des Zinses via Generalversammlung durchzusetzen.

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