Schutz vor Missbrauch auch für Wohngenossenschafter
Bundesgericht bestätigt Genfer Urteil
BGer – Auch Mitglieder von Wohngenossenschaften können den Mietzins gestützt auf die gesetzlichen Missbrauchsbestimmungen anfechten. Laut Bundesgericht müssen sie sich nicht damit begnügen, eine Senkung des Zinses via Generalversammlung durchzusetzen.
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