Jusletter

Noga muss Zusatzkosten nach Gemäldepfändung selber tragen

Bundesgericht gibt Betreibungsamt Martigny Recht

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: SchKG
  • Zitiervorschlag: Jurius, Noga muss Zusatzkosten nach Gemäldepfändung selber tragen, in: Jusletter 18. Februar 2008
BGer – Das Genfer Handelshaus Noga muss auch die Zusatzkosten von 130’000 Franken aus der erfolglosen Pfändung von Gemälden des Puschkin-Museums selber tragen. Das Bundesgericht hat dem Betreibungsamt von Martigny VS Recht gegeben.

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