Revision der Bestimmungen zu den Meldepflichten von Aktionären
Im Bereich der Offenlegungsvorschriften hat der Sulzer-Fall eine beachtliche gesetzgeberische Aktivität losgetreten und zu eiligen Revisionen sowohl des BEHG (Art. 20 und 31 Abs. 1) als auch der Offenlegungsregeln der BEHV-EBK geführt. Nachdem eine erste Teilreform auf den 1. Juli 2007 in Kraft getreten war, folgte per 1. Dezember 2007 eine zweite; weitere Änderungen sind vorgesehen (Wertpapierleihe). Der Autor setzt sich kritisch mit den einzelnen Reformpunkten auseinander; ob dieses aufgeregte Legiferieren letztlich aber nicht bloss als Sturm im Wasserglas daherkommt, wird die Zukunft noch weisen müssen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Nachholbedarf
- 2. Neuerungen bei der Meldepflicht
- 3. Vielzahl von Schwellenwerten
- 4. Suspendierung des Stimmrechts
- 5. Anpassungen der BEHV-EBK ans Kollektivanlagengesetz
- 6. Fazit: Ein Sturm im Wasserglas
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