Prekäre rechtliche Stellung der Kinder
Die rechtliche Stellung der Kinder in der Schweiz ist in mehrfacher Hinsicht ungenügend, ja gar prekär. Es sind dabei drei Hauptdefizite zu unterscheiden: Die Achtung des Kindeswillens, die Gewährleistung des Kindesschutzes sowie die Organisation der mit Kindesfragen befassten Behörden.
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