Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

«Zum Erzieher muss man eigentlich geboren sein wie zum Künstler» meinte Karl Julius Weber (1767-1832). Umso wichtiger also, wem man seine Kinder unter welchen Bedingungen anvertraut. Hunderte von Eltern schliessen jährlich Verträge mit Kinderkrippen ab. In diesen Verträgen wird die Betreuung des Kindes in der Krippe geregelt. Gesetzlich ist der Vertrag als Innominatkontrakt einzuordnen, Urteile und Literatur zum Kinderkrippenvertrag fehlen weitgehend. RA Dr. iur. Arnold F. Rusch und Dr. iur. Michael Hochstrasser analysieren den Kinderkrippenvertrag. Sie widmen sich u.a. dessen Inhalt, den Rechten und Pflichten der Parteien, der Qualifikation der Leistungen sowie diversen Fragen und ausgewählten Problemstellungen.

Prof. Dr. iur. Marie-Laure Papaux Van Delden beschäftigt sich mit der parlamentarischen Initiative Brunner (05.463), die die rechtliche Stellung ausländischer Verlobter erschweren möchte, um Scheinehen zu verhindern. Sie ortet Probleme mit der BV und der EMRK.


Mit besten Grüssen


Nils Güggi