Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

In der heutigen Ausgabe werden drei aktuelle rechtspolitische Themen behandelt.

Heutzutage werden die meisten grösseren Städte Grossbritanniens mit Videokameras überwacht. Sie sollen v.a. Kriminelle abschrecken und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stärken. In der Schweiz wird der vermehrte Einsatz von Videoüberwachung ebenfalls diskutiert. Die Befürworter argumentieren meist mit der Kriminalitätsprävention, die Gegner führen u.a. datenschutzrechtliche Bedenken ins Feld. Olivier Baum untersucht die kriminologischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Videoüberwachung des öffentlichen Raums.

Am 1. Juli 2007 ist das Transplantationsgesetz in Kraft getreten. Es regelt in Art. 1, unter welchen Voraussetzungen Organe, Gewebe oder Zellen zu Transplantationszwecken verwendet werden dürfen. Das Gesetz soll dazu beitragen, dass menschliche Organe, Gewebe oder Zellen für Transplantationszwecke zur Verfügung stehen. Es soll den missbräuchlichen Umgang damit verhindern sowie die Menschenwürde, die Persönlichkeit und die Gesundheit schützen. Prof. Dr. iur. Andrea Büchler und Marco Frei orientieren über den Ablauf einer Transplantation von fötalem menschlichem Hirngewebe und untersuchen die ethischen sowie rechtlichen Aspekte.

In der Sommersession hat der Ständerat die schweizerische ZPO beraten und ist dabei bezüglich der Wiederherstellung von verpassten Fristen oder Terminen von der Botschaft des Bundesrates abgewichen. So soll die Wiederherstellung gemäss Ständerat nur noch zulässig sein, wenn kein Verschulden vorliegt. Prof. Dr. iur. Daniel Staehelin und Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Adrian Staehelin kritisieren, dass damit die Wiederherstellung bei leichtem Verschulden entgegen der bundesrätlichen Botschaft nicht mehr möglich sein soll


Mit besten Grüssen


Nils Güggi