Jusletter

Regelungen beim Austritt eines Kadermitarbeiters

Rechtliche Überlegungen und Mustervereinbarung

  • Autor/Autorin: Marion Morad
  • Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
  • Zitiervorschlag: Marion Morad, Regelungen beim Austritt eines Kadermitarbeiters, in: Jusletter 24. September 2007
Das Arbeitsrecht, insbesondere das Obligationenrecht, macht keinen Unterschied zwischen gewöhnlichen Mitarbeitern und Kadermitarbeitern. In der Praxis werden aber bei Beendigung des Arbeitsvertrages im Verhältnis zu Kadermitarbeitern oft spezielle Regelungen getroffen, indem Freistellungen erfolgen oder Sonderprämien geleistet werden. Im Folgenden wird auf die wichtigsten Punkte beim Austritt eines Kadermitarbeiters eingegangen. Diese können bei gewöhnlichen Trennungen vereinbart werden. Sie finden aber auch bei Betriebsschliessungen Anwendung, da ein allfällig vereinbarter Sozialplan auf Kadermitarbeiter meist keine Anwendung findet. Der Grund liegt darin, dass die Kadermitarbeiter nicht zur Klientel der Gewerkschaften gehören, letztere aber die Sozialpläne aushandeln. Vielmehr werden mit Kadermitarbeitern die entsprechenden Sonderregelungen unabhängig vom Sozialplan vereinbart.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Arbeitsrecht: Inhalt einer Auflösungsvereinbarung
  • 1. Frist für die Auflösung
  • 2. Freistellung
  • 3. Finanzielle Regelungen
  • 3.1. Abgangsentschädigung
  • 3.2. Provision
  • 3.3. Anteil am Geschäftsergebnis
  • 3.4. Gratifikation
  • 3.5. Bonus
  • 3.6. Fringe Benefits
  • 3.7. Outplacement
  • 3.8. Anspruch auf Gleichbehandlung bei finanziellen Leistungen?
  • 4. Weitere Regelungen
  • 4.1. Konkurrenzverbot
  • 4.2. Rückgabe Gegenstände
  • 4.3. Arbeitszeugnis
  • 4.4. Art. 341 OR und Saldoklausel
  • 4.5. Besondere Regelungen: Stillschweigen, Gerichtsstand
  • II. Sozialversicherungsrecht
  • III. Steuerrecht
  • IV. Fazit
  • V. Muster einer Aufhebungsvereinbarung

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