Jusletter

Mit 120 km/h den Gegner gerammt

Drei Jahre Gefängnis bestätigt

  • Autor/Autorin: Peter Josi
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
  • Zitiervorschlag: Peter Josi, Mit 120 km/h den Gegner gerammt, in: Jusletter 20. August 2007
Das Bundesgericht hat die dreijährige Freiheitsstrafe wegen Gefährdung des Lebens (Art. 129 Strafgesetzbuch) für einen Autofahrer bestätigt, der bei Tempo 120 auf der Autobahn den Wagen eines Kontrahenten mit Absicht seitlich gerammt hat.

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