Mit 120 km/h den Gegner gerammt
Drei Jahre Gefängnis bestätigt
Das Bundesgericht hat die dreijährige Freiheitsstrafe wegen Gefährdung des Lebens (Art. 129 Strafgesetzbuch) für einen Autofahrer bestätigt, der bei Tempo 120 auf der Autobahn den Wagen eines Kontrahenten mit Absicht seitlich gerammt hat.
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