Jusletter

Ein neuer Gerichtsstand für Adhäsionsklagen im IPRG

Zum BGE 6P.190/2006 vom 30. Mai 2007

  • Autor/Autorin: Felix Dasser
  • Rechtsgebiete: IPRG
  • Zitiervorschlag: Felix Dasser, Ein neuer Gerichtsstand für Adhäsionsklagen im IPRG, in: Jusletter 20. August 2007
Der Kassationshof des Bundesgerichtes erkannte eine Lücke in Artikel 129 IPRG und füllte sie zugunsten einer generellen örtlichen Zuständigkeit von Strafgerichten für Adhäsionsklagen in internationalen Verhältnissen analog zu Art. 28 GestG. Die Begründung für diese bemerkenswerte Lückenfüllung ist eher kurz ausgefallen und vermag nicht völlig zu überzeugen.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Das Problem
  • II. Die Lösung des Bundesgerichtes...
  • III. ... ist reichlich kühn
  • 1. Enthält Art. 129 IPRG wirklich kein qualifiziertes Schweigen?
  • 2. Falls nein, genügt dies für die Zulässigkeit eines Adhäsionsgerichtsstandes?
  • a) Art. 129 IPRG ist nicht lückenhaft
  • b) Der Adhäsionsgerichtsstand hat auch Nachteile
  • 3. Ergebnis

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