Krankentaggeldversicherung nach VVG: Braucht es zwei kantonale Instanzen?
In Jusletter 25. Juni 2007 ist Rolf Kuhn der Frage nachgegangen, ob es zwei kantonale Instanzen braucht (Krankentaggeldversicherung nach VVG: Verfassungswidrige Verkürzung des Rechtsmittelzuges im Kanton Zürich?). Er kam zum Schluss, dass derartige Streitigkeiten vom Sozialversicherungsgericht beurteilt werden sollten, diesem aber eine weitere Instanz unterzuordnen sei. Es gibt indessen auch noch andere Lösungen.
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