Das Inkrafttreten des Medizinalberufegesetzes MedBG
Am 1. September 2007 treten das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe vom 23. Juni 2006 (Medizinalberufegesetz, MedBG) sowie die Verordnung des Bundesrates über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung der universitären Medizinalberufe in Kraft. Das im MedBG vorgesehene Eidgenössische Medizinalberuferegister wird erst per 1. September 2008 eingeführt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Anwendungsbereich des MedBG
- 2. Regelungsinhalt des MedBG
- 3. Das MedBG im Kontext des Gesundheitsrechts
- 4. Grundsätze des MedBG
- 5. Die «Fünf-Sterne-Medizinalperson»
- 6. Auswirkungen auf Aus- und Weiterbildung
- 7. Praxisbewilligung
- 8. Einheitliche Berufspflichten
- 9. Titel und Titelmissbrauch
- 10. Einheitliches Disziplinarrecht
- 11. Schaffung neuer Behörden
- 12. 90-Tage-Dienstleister
- 13. Eidgenössisches Medizinalberuferegister
- 14. Ausblick in die Zukunft
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