Jusletter

Weder Prämie noch Verdachtsstrafe

Die Regelung von Kosten und Entschädigung beim Freispruch

  • Autoren/Autorinnen: fel. / Brigitte Hürlimann
  • Rechtsgebiete: Allgemeines Strafprozessrecht
  • Zitiervorschlag: fel. / Brigitte Hürlimann, Weder Prämie noch Verdachtsstrafe, in: Jusletter 18. Juni 2007
Wer freigesprochen wird, hat keine Kosten zu tragen und hat Anspruch auf Entschädigung der ihm entstandenen Kosten. Von diesem Grundsatz darf nur ausnahmsweise abgewichen werden.

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