Jusletter

Wenn der Staat zweimal zur Kasse bittet

Mehrwertsteuer als Drogenerlös eingezogen und nachgefordert

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Betäubungsmittelstrafrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Wenn der Staat zweimal zur Kasse bittet, in: Jusletter 4. Juni 2007
Auch ein illegaler Handel mit Betäubungsmitteln unterliegt grundsätzlich der Mehrwertsteuer, die selbst dann bezahlt werden muss, wenn der Staat im Rahmen des Strafverfahrens das noch vorhandene Geld als Drogenerlös eingezogen hat.

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