EBK eröffnet Anhörung zur Teilrevision der Börsenverordnung-EBK
Die EBK hat ihre Börsenverordnung (BEHV-EBK) in einer dringlichen Teilrevision überarbeitet und der Praxisentwicklung angepasst. Die geplanten Anpassungen betreffen die Wandel-, Erwerbs- und Veräusserungsrechte (Art. 13) sowie den Börsenkurs bzw. den Preis des vorausgegangenen Erwerbs (Art. 37 und 38).
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