Jusletter

Nur gar keine Begründung genügt nicht

Keine allzu grosse Strenge bei negativen Einbürgerungsentscheiden

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Staatsangehörigkeit. Bürgerrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Nur gar keine Begründung genügt nicht, in: Jusletter 23. April 2007
Die kantonalen Behörden dürfen an die vom Bundesgericht verlangte Begründung für einen negativen Einbürgerungsentscheid zumindest in formeller Hinsicht keine allzu strengen Anforderungen stellen, wie zwei neue Entscheide aus Lausanne zeigen.

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