Bundesrechtswidrige Wiedereingliederungsmassnahmen im Kanton Genf
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. März 2007 die Bundesrechtswidrigkeit einiger Bestimmungen des Einführungsgesetzes zum Arbeitslosenversicherungsgesetz des Kantons Genf festgestellt. Diese Bestimmungen betreffen die vorübergehenden Beschäftigungen und Berufspraktika zur Wiedereingliederung.
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