Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Die heutige Ausgabe ist eine besondere. Sie stellt einen weiteren Meilenstein in der juristischen Online-Fachpublikation dar. Wir freuen uns, Ihnen die erste komplett zweisprachige (d/f) Ausgabe der E-Mail von Jusletter zuzustellen.

Übersetzt werden ab heute die zusammenfassenden Einführungen aller Texte (Leads), die jeweils in der E-Mail und auf www.jusletter.ch erscheinen. Ist also ein Beitrag deutschsprachig, wird der Lead zusätzlich auf französisch übersetzt und umgekehrt. Alle Pressemitteilungen (Jurius) werden grundsätzlich komplett zweisprachig erfasst. Gleiches gilt für die Editorials der E-Mail. Um eine hohe Qualität der französischsprachigen Übersetzungen und des Korrektorats zu gewährleisten, haben wir unser Team verstärkt. Die Verantwortung hierbei übernimmt Frau Isabelle Clerc. Sie ist Juristin, Romande und zweisprachig.

Bei den Übersetzungen allein soll es nicht bleiben. Wir veröffentlichen vermehrt französischsprachige Beiträge. Ein aktuelles Beispiel ist die Publikation von Prof. Paul-Henri Steinauer in der heutigen Ausgabe. Interessierte Schreibende laden wir herzlichst ein, sich bei Nils Güggi oder Isabelle Clerc zu melden. Wir freuen uns, französischsprachige Beiträge entgegenzunehmen.

Obwohl Mehrsprachigkeit für einen Verlag auch ein wirtschaftliches Risiko darstellen kann, sind wir der Meinung, dass die verschiedenen Sprachen in der Schweiz ein Anrecht auf Gleichbehandlung haben. Das wertvolle Wissen soll fliessen und sich nicht durch Sprachbarrieren aufhalten lassen. Sprachunterschiede sollen eine Bereicherung sein und keine Grenze darstellen. Mit unseren Anstrengungen versuchen wir den «Wissens-Fluss» zu unterstützen. Wir möchten den sprachübergreifenden Diskurs erleichtern.

Erste Schritte dazu wurden bereits in den letzten Jahren mit der Bildung französischsprachiger Ressorts und Redaktionen (z.B. Paul-Henri Steinauer, Antonio Rigozzi, Thomas Legler, Gabrielle Kaufmann-Kohler) unternommen. Die in diesem Jahr neu hinzugekommene Redaktion «Droit de la santé/Gesundheitsrecht» ist zudem in der Romandie als bisherige Redaktion RSDS bekannt und stark verwurzelt.

Mit der Campuslizenz haben wir für die Universitäten ein günstiges Instrument zur Abonnierung unserer Dienste inkl. Jusletter geschaffen. In der Romandie partizipieren bereits die Universitäten Fribourg und Lausanne.

Jusletter ist seit der ersten Ausgabe im Jahre 2000 kontinuierlich gewachsen. Unterdessen ist Jusletter die abonnenten- und leserstärkste juristische Fachzeitschrift der Schweiz. Mit dem Schritt in die Mehrsprachigkeit versuchen wir, ein weiteres Bedürfnis zu befriedigen.

Zur heutigen Ausgabe:

Das vertragliche Vorkaufsrecht beim Grundstückkauf ist in Art. 216 bis 216e OR geregelt. Entsprechende Regeln zu gesetzlichen Vorkaufsrechten finden sich in Art. 681 - 682a ZGB. Prof. Dr. iur. Paul-Henri Steinauer befasst sich mit der Ausübung und dem Widerruf von Vorkaufsrechten beim Grundstückkauf («La renonciation au droit de préemption ou à l’exercice de ce droit»).

Astrid Schwegler gibt eine umfassende Übersicht über die Schweizer Schulmediation. Sie beleuchtet das Thema aus historischer wie aktueller Sicht. Sie stellt die föderalistische Entwicklung der Schulmediation in der Schweiz dar, wozu insbesondere auch die unterschiedlichen Systeme in der West- und Ostschweiz gehören.

Dr. iur. Franz Böni präsentiert eine Bestandesaufnahme der wettbewerbsrechtlichen Situation in den teilliberalisierten Energiemärkten. Dabei widmet er sich aktuellen Entwicklungstendenzen zur Förderung des Wettbewerbs in Deutschland und der Schweiz.

Für die Herausgeber

Franz Kummer